Immer dann, wenn der Antragsteller in einen der Pflegegrade eingeordnet werden kann, besteht die Chance auf eine Teilfinanzierung durch die Krassenkasse. Die Zuordnung des Antragstellers zu einem... weiterlesen
Treppenlifte Stiftung Warentest
Wissenswertes zur Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest mit Sitz in Berlin hat einen wesentlichen Einfluss auf das Käuferverhalten. Die positiven und negativen Bewertungen von Produkten unterschiedlichster Marken bestimmen oftmals die Kaufentscheidungen. Die Organisation finanziert sich neben staatlichen Zuwendungen vor allem durch die monatlichen Magazine „test“ und „Finanztest“. Die Tests werden weltweit in diversen Instituten durchgeführt und in verschiedenen Kategorien im Schulnotensystem bewertet. Auf der Website werden alle Testergebnisse der vergangenen Jahre mit aktuellen Meldungen und Kurzartikeln veröffentlicht.
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Treppenlifte Stiftung Warentest
Zur Rubrik Treppenlifte hat die Stiftung Warentest noch keinen Herstellervergleich durchgeführt. Die Stiftung Warentest rät allerdings dazu, sich vor dem Kauf eines Treppenlifts umfassend zu informieren und immer mehrere Angebote einzuholen. In einigen Bundesländern ist eine Baugenehmigung erforderlich. Treppenlifte müssen vom TÜV geprüft und zertifiziert werden, bevor Sie zum Verkauf freigegeben sind.
Die nötigen Serviceleistungen für Treppenlifte:
- Praxisvergleich und Probefahren im Vorführraum
- Überprüfung der Gegebenheiten vor Ort
- individuelle Anpassung des Lifts an das Treppengeländer
- Baugenehmigung einholen (falls erforderlich)
- Gewährleistung und Garantie
- Wartung und Reparatur
- durchgängige Beratung
- transparenter Kostenüberblick
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Ratschläge zur Finanzierung
Ein Treppenlift kostet je nach Technik und Modell zwischen 3.000 € und 15.000 €. So können Sie beim Umbau Geld sparen:
- Treppenlifte können bei der Krankenkasse angemeldet werden. Hat der Nutzer einen Pflegegrad, zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss von bis zu 4.000 €.
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 € für barrierefreies Renovieren.
- Liegen Atteste von Ärzten vor, kann der Treppenlift von der Steuer mindernd abgesetzt werden. Der Treppenlift muss als außergewöhnliche Belastung bescheinigt und darf nicht komplett durch fremde Mittel finanziert werden. Falls Probleme zur steuerlichen Absetzung von Treppenliften auftreten, empfiehlt es sich, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Wer nur kurzzeitig eine Mobilitätshilfe benötigt, kann einen Treppenlift mieten. Allerdings vermieten die meisten Anbieter nur Lifte für gerade Treppen. Führt die Treppe um eine Kurve, ist dies –... weiterlesen

- Unverbindliche Angebote
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- Über 1.000 Anfragen monatlich
