Einen Treppenlift leasen und Mobilität bewahren

Wenn im Alter oder aufgrund einer Krankheit das Treppensteigen Probleme bereitet, dann kann die Installation eines Treppenlifts Mobilität und somit Lebensqualität zurückgeben. Den Treppenlift leasen – eine Alternative zum Kauf.

Den Treppenlift leasen – verschiedene Modelle

Es existieren verschiedene Arten von Treppenliften. Je nach Modell gibt es erhebliche preisliche Differenzen. Am günstigsten sind Sitz-Lifte. Geeignet sind sie für Personen, die noch selbst stehen und sich setzen können. Der Plattform-Lift ist teurer, aber für Rollstuhlfahrer geeignet und kann auch als Lastenaufzug genutzt werden.

Den Treppenlift leasen und Investitionskosten sparen

Wer sich die Anschaffung des benötigten Treppenlifts nicht leisten kann, kann einen Treppenlift leasen. Sinnvoll ist Leasing auch, wenn der Lift nur vorübergehend (nach Unfall oder Operation) benötigt wird. Einen Treppenlift leasen spart kurzfristig Geld. Beim Kauf kostet das einfachste Modell bereits 4.000 Euro. Je nach Beschaffenheit der Treppe, an der der Lift installiert werden soll, je nach Lift-Art und der gewünschten Funktionen kann sich der Endpreis bis auf 20.000 Euro steigern.

Vergleichswert Miete Kauf Leasing
Flexibilität hohe Flexibilität keine Flexibilität hohe Flexibilität
laufende Kosten monatliche Mietgebühr evtl. Kosten bei Wartung und Reparatur monatliche Leasinggebühr, evtl. Kosten bei Wartung und Reparatur
Garantie liegt beim Vermieter, kann mehrere Jahre betragen mehrjährige Garantie, je nach Kaufvertrag keine
Kosten monatlich, ab 60 € einmalige Anschaffungskosten, ab 4000 €, evtl. Wartung und Reparatur monatlich, ab 60 €

Einen Treppenlift leasen – Anbieter und Preise

Ab 60 Euro im Monat lässt sich bereits ein einfacher Treppenlift leasen. Treppenlift-Anbieter sind u.a. Acorn, Lifta oder Freelift. Für die Montage und schließlich auch für die Demontage fallen einmalig zusätzliche Kosten an. Ein ganz wichtiger Unterschied zum Mieten sollte jedoch beachtet werden: Beim Leasing ist der Anbieter von Sonderleistungen wie Reparaturen befreit. Der Kunde trägt also ein gewisses Risiko selbst.