Treppenlift: Krankenkasse zahlt bei Zuordnung in Pflegestufe
Zum Thema Treppenlift: Krankenkasse räumt Chancen auf eine Übernahme einer Teilfinanzierung ein, wenn der Bedürftige einer Pflegestufe zugeordnet werden kann.
Treppenlift: Krankenkasse zahlt bei Pflegestufe
Immer dann, wenn der Antragsteller in eine Pflegestufe eingeordnet worden ist, besteht beim Thema Treppenlift die Chance auf eine Teilfinanzierung des Hilfsmittels Treppenlift. Krankenkasse oder eventuelle andere Stellen zahlen dann, wenn zum Zeitpunkt der Eingabe eine Pflegestufe beantragt ist. Dies ist das entscheidende Kriterium, um eine Gewährung des Zuschusses zu bekommen.
Treppenlift: Krankenkasse muss Angebot vorher sehen
An die Krankenkasse kann dann ein Antrag geschickt werden, wenn ein Angebot des Treppenlift-Herstellers beiliegt. Dieser Antrag kann formlos sein und muss in Richtung einer Wohnumfeld verbessernden Maßnahme formuliert sein. Dass die Höhe des Zuschusses nicht von der Angebotshöhe abhängig ist, ist dabei sehr wichtig. Abhängig muss die Höhe des Zuschusses von der Notwendigkeit sein, welche die Pflegekasse für die Anschaffung vom Treppenlift sieht. Die Krankenkasse kommt dann ins Spiel und übernimmt dahin gehend einen Teil der Kosten für den Treppenlift. Auch für Elektromobile können Sie sich verschiedene Angebote einholen. Dabei hilft Ihnen beispielsweise der Elektromobil-Ratgeber.
| Arzt | Medizinischer Dienst | Zuschusshöhe | Landschaftsverbänden, Berufsgenossenschaften oder anderen Kostenträgern |
| kann Treppenlift verordnen | auf dessen ´Vorort-Besuch basiert Entscheidung | vom Notwendigkeitsgrad des Treppenliftes abhängig | können auch Treppenlift bezuschussen |
Treppenlift: Krankenkasse wartet Besuch des medizinischen Dienstes ab
Ein Vorort-Besuch des medizinischen Dienstes liefert die Grundlage für die Beurteilung der Notwendigkeit des Treppenlifts. Auch ein Arzt kann bei einer Einstufung in die entsprechende Pflegestufe einen Plattformlift verordnen beziehungsweise die Notwendigkeit eines Treppenlifts untermauern. Neben den Krankenkassen können Treppenlifte auch von Landschaftsverbänden, Berufsgenossenschaften oder anderen Kostenträgern bezuschusst werden. Aber auch hier müssen die Voraussetzungen stimmen und eine Pflegestufe eingetreten sein, bevor der Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse gestellt werden kann.
Folgendes ist neben der Pflegekritik zu beachten, wenn man einen Treppenlift braucht bzw. in dieser Hinsicht von der Pflegekasse unterstützt werden möchte:
- Einordnung in Pflegestufe
- Formloser Antrag
- Vor Antragsstellung Pflegestufe zugeordnet sein muss
- Wohnumfeld verbessernde Maßnahme muss begründet werden







