Treppenlift Kosten

Die meisten Häuser sind mehrstöckig und selbst einstöckige Häuser besitzen oft einen Keller. In jungen Jahren bedeuten diese vielen Treppen kein Problem. Sobald bedingt durch das Alter oder eine Krankheit die Mobilität eingeschränkt ist, erweist sich manch kleine Treppe als großes Hindernis. Dann ist es Zeit, über einen Treppenlift nachzudenken und auch über dessen Kosten. Treppenlifte schon während eines Hausbaues einzuplanen und -bauen ist günstiger als ein nachträglicher Einbau. Treppenlifte kosten zwar eine Menge Geld, verhelfen aber zu einer neuen Selbstständigkeit. Besonderes Augenmerk, beim Kauf eines Treppenliftes, ist auf den Elektromotor zu richten.

Treppenlift Kosten

Treppenlift Kosten hängen entscheidend von der Beschaffenheit der Treppen ab. Dabei sind lange und breite Treppen einfacher und kostengünstiger zu überwinden, als enge und kurvige Treppen. Das trifft besonders bei den Kosten von Treppenlifte zu, die Rollstuhlfahrer transportieren sollen. In diesem Falle schlägt ein höherer Materialeinsatz sowie stärkere Elektromotoren zu Buche:

System Preis Transportgewicht
Plattformlifte 8.000,- bis 16.000,- bis 300 Kg
Rohlstuhllifte 7.000,- bis 20.000,- bis 300 Kg
Sitz- oder Stehlifte 2.900,- bis 10.950,- bis 150 Kg
Hängelifte ca. 20.000,- abhängig von der Deckenbeschaffenheit

Die Gesamtkosten für einen Treppenlift ergeben sich aus den Preis für den Treppenlift, den Montage-, Wartungs- und Reparaturkosten. Die Kosten für einen Treppenlift können durch den Erwerb eines gebrauchten Liftes gesenkt werden.

Treppenlift Finanzierung

Treppenlifte sind für die gesetzliches Krankenkasse kein anerkanntes Hilfsmittel. Dadurch sind sie auch nicht verpflichtet, die Anschaffung mit finanziellen Zuwendungen zu fördern. Bei privaten Krankenkasse kann eine Kostenübernahme durchaus Bestandteil der Police sein. Ansonsten können die Pflegeversicherungen, die Hauptfürsorgestellen, Berufsgenossenschaften oder die Sozialämter Fördergelder bis zu 2.557 EURO gewähren. Grundlage ist der § 40 Absatz 2 SGB. Wichtig ist dabei, der Antragssteller sollte über eine anerkannte Pflegestufe verfügen. Ebenso kann über die Lohnsteuererklärung ein Teil der Kosten geltend gemacht werden. Wichtig ist auch eine Einigung mit dem Vermieter. Er kann zwar einen Einbau nicht verhindern kann aber bei einem Auszug auf einen Rückbau bestehen, was zu weiteren Kosten führt.